So halten Sie Ihr Risiko gering.
In einer Zeit der „Geiz ist geil“-Mentalität kennt diese Situation mittlerweile wohl jeder Fachhandwerker:
Der Kunde lässt beispielsweise sein neues Bad aufwändig planen, exklusiv ausstatten und mit diversen, über das Angebot hinaus gehenden Ergänzungsarbeiten installieren — und will dann nicht zahlen. Weil es hier und da angebliche Mängel gibt. Selbst wenn die Rügen nicht berechtigt sind, dauert es oftmals Wochen und Monate, bis man sich geeinigt hat oder ein Gerichtsentscheid steht. Zeit, in der die hinausgezögerte Zahlung als "Lieferantenkredit" die Liquidität des Bauherrn erhält und den Handwerker in eine finanzielle Schieflage bringen kann.
5,2 Milliarden Euro Ausfall
Um welche Größenordnungen es dabei geht, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einer Umfrage ermittelt. Vorsichtig gerechnet wurden 2004 rund 66 Milliarden Euro erst zeitverzögert auf die Handwerkerkonten überwiesen, etwa 5,2 Milliarden Euro sind nie bezahlt worden! Fast ein Viertel der Handwerksbetriebe geriet dadurch nach eigenen Angaben bereits einmal an den Rand der Existenzgefährdung. Private Bauherren tragen zu der Schadenssumme knapp 15 % bei. Bei der Reklamierung angeblicher Mängel aber sind sie unangefochten Spitzenreiter, so die Erfahrungen der im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) organisierten Inkasso-Unternehmen. 57 % von ihnen stellen fest: "Private Kunden zahlen ihre Rechnungen absichtlich nicht." Ein noch höherer Prozentsatz — 63 % der Mitgliedsunternehmen — bewertet die Gründe für Mängelrügen als "unberechtigt oder nur vorgeschoben".
Risiko eingrenzen
Sich vollständig dagegen zu schützen, ist angesichts der über 2.000 DIN-Vorschriften und der ähnlich hohen Zahl an Regelwerken und Richtlinien, die auf einer Baustelle einzuhalten sind, nahezu unmöglich. Aber der Fachhandwerker kann das Risiko unberechtigter Forderungsausfälle eingrenzen. Wie das geht hat der auf solche Rechtsfragen spezialisierte Professor Dr. jur. Josef Scherer (Deggendorf) in einem speziellen Leitfaden* zusammengestellt. Einige Beispiele daraus zeigen, wie einfach diese Absicherung sein kann — wenn die Tipps im oftmals hektischen Tagesgeschäft auch umgesetzt werden:
- Vor Vertragsschluss die Bonität des Kunden prüfen.
- Detaillierte Leistungsbeschreibungen erstellen und Ergänzungen schriftlich fixieren.
- Keine mündlichen Zusagen oder Abmachungen abgeben.
- Keine Garantien abgeben.
- Bei der Vertragsdurchführung den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen.
- Keine Billig-Einzelkomponenten installieren, sondern nur geprüfte Gesamtsysteme, denn sonst wird der Handwerker zum deutlich weitergehend haftenden Hersteller.
- Die gesamte Vertragsdurchführung zu Beweiszwecken dokumentieren.
- Für 100-prozentige Qualität und Sicherheit sorgen, denn mangelndes Qualitätsmanagement provoziert das Auftreten von Mängeln.
*) Der "Leitfaden für Heizungsbauer und Planer" kann kostenlos angefordert werden bei Prof. Dr. Josef Scherer,
E-Mail: josef.scherer@fh-deggendorf.de